RS OGH 2025/5/28 5Ob503/93; 9ObA101/94; 6Ob526/95; 10Ob519/95; 4Ob179/97w; 9ObA207/97z; 9Ob107/99x;

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Veröffentlicht am 09.03.1993
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Rechtssatz

Nur die Klagsbehauptungen sind gemäß § 41 Abs 2 JN der Zuständigkeitsüberprüfung zugrunde zu legen.Nur die Klagsbehauptungen sind gemäß Paragraph 41, Absatz 2, JN der Zuständigkeitsüberprüfung zugrunde zu legen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0046236

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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