RS OGH 1993/3/18 11Os44/93, 12Os111/93, 13Os192/96, 15Os46/00, 15Os177/00, 15Os3/02, 11Os86/02 (11Os

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Veröffentlicht am 18.03.1993
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Norm

GRBG §3 Abs1
GRBG §3 Abs2

Rechtssatz

Eine Grundrechtsbeschwerde, welche die im § 3 Abs 1 GRBG geforderten Angaben nicht enthält, ist mit einem nicht behebbaren Mangel behaftet und muß daher zurückgewiesen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0061461

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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