RS OGH 2022/10/19 11Os44/93, 12Os111/93, 13Os192/96, 15Os46/00, 15Os177/00, 15Os3/02, 11Os86/02 (11O

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Veröffentlicht am 18.03.1993
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Rechtssatz

Eine Grundrechtsbeschwerde, welche die im § 3 Abs 1 GRBG geforderten Angaben nicht enthält, ist mit einem nicht behebbaren Mangel behaftet und muss daher zurückgewiesen werden.Eine Grundrechtsbeschwerde, welche die im Paragraph 3, Absatz eins, GRBG geforderten Angaben nicht enthält, ist mit einem nicht behebbaren Mangel behaftet und muss daher zurückgewiesen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0061461

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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