Rechtssatz
Eine Grundrechtsbeschwerde, welche die im § 3 Abs 1 GRBG geforderten Angaben nicht enthält, ist mit einem nicht behebbaren Mangel behaftet und muss daher zurückgewiesen werden.Eine Grundrechtsbeschwerde, welche die im Paragraph 3, Absatz eins, GRBG geforderten Angaben nicht enthält, ist mit einem nicht behebbaren Mangel behaftet und muss daher zurückgewiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0061461Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.11.2022