RS OGH 1993/4/20 1Ob542/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.1993
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Norm

ABGB §1460

Rechtssatz

Da der Pächter bei Erwerb und Erhaltung des Besitzes als Besitzmittler fungiert, obliegt es ihm, die Rechte dem sich deren Ausübung widersetzenden Besitzer des belasteten Grundstücks gegenüber wahrzunehmen und auch - ua klageweise - durchzusetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0034197

Dokumentnummer

JJR_19930420_OGH0002_0010OB00542_9300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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