Norm
ABGB §1460Rechtssatz
Da der Pächter bei Erwerb und Erhaltung des Besitzes als Besitzmittler fungiert, obliegt es ihm, die Rechte dem sich deren Ausübung widersetzenden Besitzer des belasteten Grundstücks gegenüber wahrzunehmen und auch - ua klageweise - durchzusetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0034197Dokumentnummer
JJR_19930420_OGH0002_0010OB00542_9300000_003