RS OGH 1993/4/22 12Os2/93

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Veröffentlicht am 22.04.1993
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Rechtssatz

Beschlußausfertigung Schweizer Gerichte genießen mangels gesetzlicher oder staatsvertraglicher Gleichstellung mit inländischen öffentlichen Urkunden nur den einfachen Strafschutz nach § 223 StGB.Beschlußausfertigung Schweizer Gerichte genießen mangels gesetzlicher oder staatsvertraglicher Gleichstellung mit inländischen öffentlichen Urkunden nur den einfachen Strafschutz nach Paragraph 223, StGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0095635

Dokumentnummer

JJR_19930422_OGH0002_0120OS00002_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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