Norm
UWG §9a Abs2 Z8Rechtssatz
Mehrere Gewinnspiele liegen aber nur dann vor, wenn nicht der Eindruck erweckt wird, die mit der Teilnahme wahrgenommene Gewinnchance entspreche dem Gesamtwert der, sei es auch an verschiedenen Tagen, ausgespielten Gewinne.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079493Dokumentnummer
JJR_19930518_OGH0002_0040OB00044_9300000_004