RS OGH 1993/5/18 4Ob44/93, 4Ob114/93, 3Ob146/93

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Veröffentlicht am 18.05.1993
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Norm

UWG §9a Abs2 Z8

Rechtssatz

Mehrere Gewinnspiele liegen aber nur dann vor, wenn nicht der Eindruck erweckt wird, die mit der Teilnahme wahrgenommene Gewinnchance entspreche dem Gesamtwert der, sei es auch an verschiedenen Tagen, ausgespielten Gewinne.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079493

Dokumentnummer

JJR_19930518_OGH0002_0040OB00044_9300000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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