RS OGH 1993/5/18 4Ob46/93

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Veröffentlicht am 18.05.1993
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Norm

RabG §13
UWG §9c

Rechtssatz

Soweit der Kläger meint, daß entgegen den Ausführungen in der Regierungsvorlage die Ausgabe von Einkaufsausweisen schon nach § 13 RabG verboten sei, kann er seine Auffassung nicht auf den Gesetzeswortlaut stützen, weil dieser das Ausgeben derartiger Ausweise nicht erwähnt. Ein "generelles Verbot" wurde erst durch das Wettbewerbs-DeregulierungsG mit § 9 c UWG eingeführt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0071940

Dokumentnummer

JJR_19930518_OGH0002_0040OB00046_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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