RS OGH 2023/11/21 2Ob22/93; 9Ob363/97s; 2Ob68/95; 2Ob153/00i; 2Ob58/02x; 2Ob246/04x; 2Ob100/10k; 2Ob

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Veröffentlicht am 27.05.1993
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Rechtssatz

Es kann nicht bloß deshalb, weil der Kläger den monatlich berechneten Verdienstentgang zusammenzählt, bei der Beurteilung der Verjährung des Verdienstentgangsanspruches von einer einmaligen Kapitalabfindung ausgegangen werden. Es ist auch in diesem Fall der Verdienstentgangsanspruch als ein Rentenanspruch zu beurteilen (so schon ZVR 1990/121).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0030928

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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