Norm
ABGB §94Rechtssatz
Der unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegattin, die über eigene Einkünfte verfügt, steht ein Anspruch von rund 40 % des Familieneinkommens unter Abzug der eigenen Einkünfte im Sinne des § 94 Abs 2 ABGB zu.Der unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegattin, die über eigene Einkünfte verfügt, steht ein Anspruch von rund 40 % des Familieneinkommens unter Abzug der eigenen Einkünfte im Sinne des Paragraph 94, Absatz 2, ABGB zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0009722Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.11.2023