RS OGH 2025/12/18 1Ob22/92; 1Ob40/93; 1Ob320/97h; 1Ob143/07x; 1Ob73/16s; 1Ob81/19x; 1Ob91/22x; 1Ob20

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Veröffentlicht am 22.06.1993
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Rechtssatz

Nicht alle Bestimmungen der StPO dienen bei der maßgebenden teleologischen Betrachtungsweise auch dem Schutz des durch eine Straftat Geschädigten. Vielmehr ist bei jeder einzelnen Norm der StPO der Normzweck zu erfragen, der sich aus der wertenden Beurteilung des Sinnes der Vorschrift ergibt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0050078

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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