RS OGH 1997/4/17 8Ob562/93, 1Ob515/94, 2Ob584/94, 8Ob2177/96x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1993
beobachten
merken

Rechtssatz

Liegt ein Irrtum der Vertragspartner des Leibrentenvertrages in der Bewertung der Übergabsliegenschaft vor, dann kann unter Zugrundelegung des maximal erreichbaren Lebensalters der Übergeberin laesio enormis geltend gemacht werden, wenn es sich um einen krassen Wertirrtum im Sinne des § 934 ABGB handelt.Liegt ein Irrtum der Vertragspartner des Leibrentenvertrages in der Bewertung der Übergabsliegenschaft vor, dann kann unter Zugrundelegung des maximal erreichbaren Lebensalters der Übergeberin laesio enormis geltend gemacht werden, wenn es sich um einen krassen Wertirrtum im Sinne des Paragraph 934, ABGB handelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0018859

Dokumentnummer

JJR_19930624_OGH0002_0080OB00562_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten