RS OGH 1993/6/30 7Ob544/93, 2Ob174/15z

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Veröffentlicht am 30.06.1993
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Norm

ABGB §1487

Rechtssatz

Die Verjährung der Ansprüche des Pflichtteilsberechtigten beginnt unabhängig von dessen Kenntnis vom Tod des Erblassers.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0034385

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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