RS OGH 2023/9/27 7Ob23/93; 7Ob35/01z; 7Ob204/04g; 7Ob136/05h; 7Ob99/13d; 7Ob142/14d; 7Ob126/15b; 7Ob

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Veröffentlicht am 14.07.1993
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Norm

AHVB Art7
EHVB AbschnA Pkt3
Haftpflichtversicherung Art 7.2.1 AHVB 2006
Haftpflichtversicherung Abschnitt A Z3 EHVB 2006

Rechtssatz

Sowohl bei der Bestimmung des Art 7 der AHVB als auch beim Abschnitt A Pkt 3 der EHVB handelt es sich um Risikoausschlüsse. Für die Annahme von Obliegenheiten ist das vom Versicherungsnehmer geforderte Verhalten viel zu wenig bestimmt umschrieben.Sowohl bei der Bestimmung des Artikel 7, der AHVB als auch beim Abschnitt A Pkt 3 der EHVB handelt es sich um Risikoausschlüsse. Für die Annahme von Obliegenheiten ist das vom Versicherungsnehmer geforderte Verhalten viel zu wenig bestimmt umschrieben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0081678

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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