Rechtssatz
Im Zweifel ist schon im Antrag an den Außerstreitrichter auf Benützungsregelung eine außerordentliche Kündigung einer allenfalls bestandenen Benützungsvereinbarung zu erblicken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013576Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.04.2021