RS OGH 2008/11/25 2Ob577/93, 1Ob208/08g

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Veröffentlicht am 30.09.1993
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Norm

MRG §30 Abs2 Z4 H
  1. MRG § 30 heute
  2. MRG § 30 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001
  3. MRG § 30 gültig von 01.03.1991 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991

Rechtssatz

Die Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 Z 4 MRG sind auch dann gegeben, wenn zum Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung an den Hauptmieter dieser die Räumungsklage gegen den Untermieter wegen Mietzinsrückstands bereits eingebracht hatte.Die Kündigungsgründe des Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 4, MRG sind auch dann gegeben, wenn zum Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung an den Hauptmieter dieser die Räumungsklage gegen den Untermieter wegen Mietzinsrückstands bereits eingebracht hatte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0070676

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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