Norm
ABGB §914 IRechtssatz
Liegt ein nicht gesetzlich umschriebener Vollmachtsumfang vor, dann ist dieser nach den Regeln über die Auslegung einseitiger Rechtsgeschäfte zu ermitteln, wobei in Ermangelung einer ausdrücklichen Vollmachtserklärung zu prüfen ist, wie das als Bevollmächtigung aufgefaßte Verhalten nach der Übung des redlichen Verkehrs verstanden werden durfte (hier: Frage der Berechtigung zur Kündigung eines Arbeitsvertrages).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0017892Dokumentnummer
JJR_19931013_OGH0002_009OBA00266_9300000_001