Norm
IESG §1 Abs1Rechtssatz
Das IESG stellt auf den Arbeitnehmerbegriff des Arbeitsvertragsrechtes ab. Wurden durch den Arbeitnehmer überwiegend Arbeitgeberfunktionen ausgeübt, ist eine Arbeitnehmereigenschaft nicht gegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0076462Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.08.2022