Norm
GOG §91Rechtssatz
Säumnis des OLG durch Unterlassen einer entsprechenden Überwachung von Aufträgen an das Erstgericht, die gemäß § 6 Abs 3 StEG vorgeschriebene Anhörung der Antragsteller nachzuholen.Säumnis des OLG durch Unterlassen einer entsprechenden Überwachung von Aufträgen an das Erstgericht, die gemäß Paragraph 6, Absatz 3, StEG vorgeschriebene Anhörung der Antragsteller nachzuholen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0059276Dokumentnummer
JJR_19931111_OGH0002_0150FS00001_9300000_001