Norm
ABGB §1070Rechtssatz
Aus den einschränkenden Regelungen des § 1070 ABGB ist nicht die grundsätzliche Unzulässigkeit der Einräumung eines dem Inhalt eines Wiederkaufsrechtes entsprechenden Kaufrechtes an eine vom Verkäufer verschiedene Person zu folgern.Aus den einschränkenden Regelungen des Paragraph 1070, ABGB ist nicht die grundsätzliche Unzulässigkeit der Einräumung eines dem Inhalt eines Wiederkaufsrechtes entsprechenden Kaufrechtes an eine vom Verkäufer verschiedene Person zu folgern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0020230Im RIS seit
07.12.1993Zuletzt aktualisiert am
04.12.2025