RS OGH 1993/12/23 15Os150/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.12.1993
beobachten
merken

Norm

B-VG Art89 Abs2
B-VG Art140
StGB §302

Rechtssatz

Die in § 302 StGB verwendeten Gesetzesbegriffe "Amtsgeschäfte", "in Vollziehung der Gesetze" und "Schädigung an Rechten" sind durchaus nicht unbestimmt; sie sind vielmehr einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich, womit sie nicht zum Gegenstand eines Gesetzesprüfungsverfahrens gemacht werden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0054082

Dokumentnummer

JJR_19931223_OGH0002_0150OS00150_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten