RS OGH 1994/2/22 5Ob72/93

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Veröffentlicht am 22.02.1994
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Norm

WEG 1975 §17 Abs2 Z2

Rechtssatz

Die in die Vorausschau aufzunehmenden Rechnungsposten sind in § 17 Abs 2 Z 2 WEG nur demonstrativ aufgezählt; vorzunehmende Erhaltungsarbeiten und Verbesserungsarbeiten gehören dazu. Mit den im Gesetz weiters als bekanntzugeben angeführten "sonst vorhersehbaren Aufwendungen" sind die im Bereich des Mietrechtes unter dem Begriff "Betriebskosten" zusammengefaßten Aufwendungen für die Liegenschaft gemeint.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0083565

Dokumentnummer

JJR_19940222_OGH0002_0050OB00072_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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