Norm
ABGB §1480Rechtssatz
Der Anspruch auf Aufwertung des Entgelts unterliegt zum Unterschied zu den einzelnen auf Grund der Wertsicherung geschuldeten Entgeltbeträgen nicht der dreijährigen, sondern der dreißigjährigen Verjährung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0034257Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.08.2013