RS OGH 2023/3/24 7Ob621/93; 6Ob509/96; 7Ob2385/96b; 2Ob87/00h; 8Ob5/06b; 1Ob46/11p; 7Ob230/14w; 3Ob4

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Veröffentlicht am 23.02.1994
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Rechtssatz

Beim Herausgabeanspruch des Vollmachtgebers gegenüber dem Vollmachtnehmer nach § 1009 ABGB handelt es sich nicht um einen Schadenersatzanspruch, sondern um einen Erfüllungsanspruch, der aber voraussetzt, dass der Nutzen dem Geschäftsbesorger auch zugekommen ist (vgl EvBl 1962/414).Beim Herausgabeanspruch des Vollmachtgebers gegenüber dem Vollmachtnehmer nach Paragraph 1009, ABGB handelt es sich nicht um einen Schadenersatzanspruch, sondern um einen Erfüllungsanspruch, der aber voraussetzt, dass der Nutzen dem Geschäftsbesorger auch zugekommen ist vergleiche EvBl 1962/414).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0019312

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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