RS OGH 1994/3/8 14Os11/94, 13Os189/96, 13Os212/96, 15Os158/02, 11Os172/02, 15Os43/03, 11Os99/05a, 11

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Veröffentlicht am 08.03.1994
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Norm

StGB §201 Abs2
StGB §202

Rechtssatz

Dem Nötigungsmittel der Gewalt entspricht nach gesicherter Judikatur jeder Einsatz einer nicht ganz unerheblichen physischen Kraft zur Überwindung eines wirklichen oder vermuteten Widerstandes, wobei es einer besonderen Intensität dieser Kraftanwendung nicht bedarf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0095260

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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