Norm
ABGB §1029 A2Rechtssatz
Ein Vertrag zwischen dem Hauseigentümer und dem Hausverwalter ist ein Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter. Diese Schutzwirkungen erstrecken sich auch auf Mieter von Eigentumswohnungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0019594Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.12.2012