RS OGH 1994/4/12 14Ns9/94, 14Ns18/94, 13Ns20/03, 13Os118/12w

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Veröffentlicht am 12.04.1994
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Norm

StPO §68 Abs2
StPO §69 Z2

Rechtssatz

Ein Richter, der an der Entscheidung über den Einspruch gegen die Anklage mitgewirkt hat, ist in analoger Anwendung der §§ 68 Abs 2, 69 Z 2 StPO auch von der Entscheidung über die Rechtsmittel gegen das Urteil ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0097408

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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