RS OGH 2026/2/4 3Ob37/94; 5Ob17/99g; 9ObA287/00x; 9ObA22/01b; 9Ob13/02f; 9ObA80/03k; 8ObA70/03g; 6Ob

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Veröffentlicht am 13.04.1994
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Rechtssatz

Die Bindung an die Bescheide der Verwaltungsbehörde umfasst nicht die auf einen bestimmten Sachverhalt gestützte Beurteilung der Rechtsfrage. Hier: Die Frage, ob die Behebung von Baugebrechen unwirtschaftlich ist, haben die Gerichte selbständig zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037015

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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