Norm
ZPO §190 C1Rechtssatz
Die Bindung an die Bescheide der Verwaltungsbehörde umfasst nicht die auf einen bestimmten Sachverhalt gestützte Beurteilung der Rechtsfrage. Hier: Die Frage, ob die Behebung von Baugebrechen unwirtschaftlich ist, haben die Gerichte selbständig zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037015Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.03.2026