RS OGH 2001/6/7 4Ob535/94, 3Ob554/94, 5Ob245/97h, 2Ob136/01s

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Veröffentlicht am 26.04.1994
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Rechtssatz

Der Untermietvertrag wird nicht dadurch hinfällig, daß der bisherige Hauptmieter und Untervermieter zum Eigentümer des Hauses wird oder der Eigentümer des Hauses Rechtsnachfolger des Hauptmieters wird. Damit endet zwar der Hauptmietvertrag, nicht aber das Vertragsverhältnis des bisherigen Hauptmieters (oder seines Rechtsnachfolgers) mit dem Unterbestandnehmer.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0101122

Dokumentnummer

JJR_19940426_OGH0002_0040OB00535_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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