Norm
ABGB §932 IRechtssatz
Auf das durch einen mit einer gemeinnützigen Baugenossenschaft abgeschlossenen Nutzungsvertrag begründete Rechtsverhältnis sind weitestgehend die Bestimmungen über den Bestandvertrag anzuwenden. Der "Erwerb" einer Genossenschaftswohnung (hier: durch Bezahlung eines Nutzungsentgeltes und eines einmaligen Finanzierungsbeitrages) umfaßt aber nicht Elemente eines Kaufvertrages und führt daher auch nicht zur sinngemäßen Anwendung des § 932 ABGB.Auf das durch einen mit einer gemeinnützigen Baugenossenschaft abgeschlossenen Nutzungsvertrag begründete Rechtsverhältnis sind weitestgehend die Bestimmungen über den Bestandvertrag anzuwenden. Der "Erwerb" einer Genossenschaftswohnung (hier: durch Bezahlung eines Nutzungsentgeltes und eines einmaligen Finanzierungsbeitrages) umfaßt aber nicht Elemente eines Kaufvertrages und führt daher auch nicht zur sinngemäßen Anwendung des Paragraph 932, ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0018638Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.08.2012