RS OGH 1994/5/10 4Ob6/94, 4Ob1079/95, 4Ob160/97a, 3Ob2231/96a, 3Ob92/98w, 4Ob236/00k, 3Ob162/03z (3O

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Veröffentlicht am 10.05.1994
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Norm

UWG §9a Abs1 Z1

Rechtssatz

Gewinnspiele sind dann keine Zugabe zu einer periodischen Druckschrift, wenn das Zeitungsunternehmen weder auf den Titelblatt darauf hingewiesen hat, und die Personen, welche die Zeitung erwerben und dann beim Durchlesen auf das Gewinnspiel stoßen, keinen Anlass haben, im Hinblick auf die Teilnahmebedingungen weitere Exemplare derselben Zeitung zu kaufen, weil die Erwerber von Zeitungen und Zeitschriften vor dem Kauf im besten Fall deren Titelseiten, nicht aber auch die Ankündigungen im Blattinneren lesen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079394

Dokumentnummer

JJR_19940510_OGH0002_0040OB00006_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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