RS OGH 2024/4/8 7Ob19/94; 9ObA178/02w; 7Ob147/03y; 7Ob151/05i; 7Ob101/05m; 7Ob74/05s; 9ObA104/05t; 7

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Veröffentlicht am 11.05.1994
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Rechtssatz

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherten sind im Hinblick auf die Verfügungsmacht des Versicherungsnehmers als eine Art gesetzliches Treuhandverhältnis anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0080862

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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