Norm
ABGB §140 BaRechtssatz
Ein Vergleich mit Anfangsgehältern in einem für den Unterhaltsberechtigten in Frage kommenden Beruf, weicht von dem Grundsatz ab, daß sich der Unterhaltsanspruch eines Kindes, das noch nicht selbsterhaltungsfähig ist, an den Lebensverhältnissen des unterhaltspflichtigen Elternteils zu orientieren hat. Davon ist auch nicht deshalb abzuweichen, weil das Kind, wenn selbsterhaltungsfähig geworden ist, allenfalls (zumindest zunächst) weniger verdient, als der Unterhaltspflichtige ihm zu zahlen imstande war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0047559Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.10.2014