RS OGH 2014/7/17 4Ob540/94, 4Ob109/14d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.1994
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Norm

ABGB §140 Ba
ABGB §140 Cb
  1. ABGB § 140 heute
  2. ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989
  1. ABGB § 140 heute
  2. ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989

Rechtssatz

Ein Vergleich mit Anfangsgehältern in einem für den Unterhaltsberechtigten in Frage kommenden Beruf, weicht von dem Grundsatz ab, daß sich der Unterhaltsanspruch eines Kindes, das noch nicht selbsterhaltungsfähig ist, an den Lebensverhältnissen des unterhaltspflichtigen Elternteils zu orientieren hat. Davon ist auch nicht deshalb abzuweichen, weil das Kind, wenn selbsterhaltungsfähig geworden ist, allenfalls (zumindest zunächst) weniger verdient, als der Unterhaltspflichtige ihm zu zahlen imstande war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0047559

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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