Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Gleichteiliges Mitverschulden bei unbefugtem Befahren einer "Busspur" im Sinne des § 53 Abs 1 Z 5 StVO einerseits und Verstoß gegen § 19 Abs 5 StVO im Zuge des - zulässigen - Querens der "Busspur" andererseits.Gleichteiliges Mitverschulden bei unbefugtem Befahren einer "Busspur" im Sinne des Paragraph 53, Absatz eins, Ziffer 5, StVO einerseits und Verstoß gegen Paragraph 19, Absatz 5, StVO im Zuge des - zulässigen - Querens der "Busspur" andererseits.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0027069Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.09.2010