Norm
HbG §18 Abs6 litdRechtssatz
Durch bloße Teillösungen oder Behelfslösungen kann die Gesamtheit der Hausbesorgertätigkeiten und der Hausbesorgerposten nicht substituiert werden. (§ 48 ASGG).Durch bloße Teillösungen oder Behelfslösungen kann die Gesamtheit der Hausbesorgertätigkeiten und der Hausbesorgerposten nicht substituiert werden. (Paragraph 48, ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0063174Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.02.2024