RS OGH 2022/1/13 3Ob503/93, 3Ob2199/96w, 5Ob176/21z

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Veröffentlicht am 13.07.1994
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Rechtssatz

Ein wucherisches Geschäft kann zu einem späteren Zeitpunkt wirksam anerkannt oder verglichen werden, wenn die Voraussetzungen nach § 879 Abs 2 Z 4 ABGB nicht mehr vorliegen.Ein wucherisches Geschäft kann zu einem späteren Zeitpunkt wirksam anerkannt oder verglichen werden, wenn die Voraussetzungen nach Paragraph 879, Absatz 2, Ziffer 4, ABGB nicht mehr vorliegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0017930

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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