Rechtssatz
Umstände, die nicht in den Schutzbereich des Grundrechts auf persönliche Freiheit fallen (hier: Verweigerung von Aktenkopien bzw Öffnung von Verteidigerpost) können mit Grundrechtsbeschwerde nicht bekämpft werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0061047Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.06.2015