RS OGH 2015/5/13 11Os108/94, 11Os132/94, 11Os48/15s

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Veröffentlicht am 04.08.1994
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Rechtssatz

Umstände, die nicht in den Schutzbereich des Grundrechts auf persönliche Freiheit fallen (hier: Verweigerung von Aktenkopien bzw Öffnung von Verteidigerpost) können mit Grundrechtsbeschwerde nicht bekämpft werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0061047

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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