RS OGH 1994/8/29 1Ob597/94, 1Ob1046/95, 1Ob566/95, 10Ob271/99x, 6Ob175/09t, 2Ob187/20v

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Veröffentlicht am 29.08.1994
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Norm

EO §378 A

Rechtssatz

Voraussetzung für die Erlassung der einstweiligen Verfügung ist die Bescheinigung des rechtlichen Bestandes des Anspruches und der den Sicherungsantrag begründenden Tatsachen, aus denen sich die in den §§ 379, 381 und 386 EO bezeichnete Gefährdung ergibt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0031458

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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