Norm
StPO §252 Abs1 Z4Rechtssatz
Stillschweigende Zustimmung zur Verlesung: Die Unterlassung einer Äußerung zu der in der Hauptverhandlung angekündigten oder begonnenen Verlesung als Zustimmung. Damit wird keine Widerspruchspflicht im Sinne des § 281 Abs 1 Z 4 StPO statuiert, sondern lediglich eine eindeutige, die Annahme stillschweigender Zustimmung hindernde Prozeßerklärung für erforderlich gehalten.Stillschweigende Zustimmung zur Verlesung: Die Unterlassung einer Äußerung zu der in der Hauptverhandlung angekündigten oder begonnenen Verlesung als Zustimmung. Damit wird keine Widerspruchspflicht im Sinne des Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 4, StPO statuiert, sondern lediglich eine eindeutige, die Annahme stillschweigender Zustimmung hindernde Prozeßerklärung für erforderlich gehalten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
siehe aber RS0099242European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0098331Dokumentnummer
JJR_19940908_OGH0002_0150OS00089_9400000_001