Norm
MRG §27 Abs1 Z5Rechtssatz
Der Rückforderungsanspruch gemäß § 27 Abs 3 MRG entfällt nicht, wenn das für die Zahlung eingeräumte Weitergaberecht bereits ausgeübt wurde.Der Rückforderungsanspruch gemäß Paragraph 27, Absatz 3, MRG entfällt nicht, wenn das für die Zahlung eingeräumte Weitergaberecht bereits ausgeübt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0070707Dokumentnummer
JJR_19940920_OGH0002_0050OB00065_9400000_003