Norm
UrhG §78Rechtssatz
Sind Name und (vormalige) Funktion des Abgebildeten angeführt, so kann der Abgebildete vom meist flüchtigen Betrachter aus seinem Bekanntenkreis erkannt werden. Das reicht für den Schutz des § 78 UrhG aus.Sind Name und (vormalige) Funktion des Abgebildeten angeführt, so kann der Abgebildete vom meist flüchtigen Betrachter aus seinem Bekanntenkreis erkannt werden. Das reicht für den Schutz des Paragraph 78, UrhG aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0077926Dokumentnummer
JJR_19940920_OGH0002_0040OB01075_9400000_002