RS OGH 1994/9/20 4Ob1075/94

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Veröffentlicht am 20.09.1994
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Norm

UrhG §78

Rechtssatz

Sind Name und (vormalige) Funktion des Abgebildeten angeführt, so kann der Abgebildete vom meist flüchtigen Betrachter aus seinem Bekanntenkreis erkannt werden. Das reicht für den Schutz des § 78 UrhG aus.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 1075/94
    Entscheidungstext OGH 20.09.1994 4 Ob 1075/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0077926

Dokumentnummer

JJR_19940920_OGH0002_0040OB01075_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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