Norm
KollV für technische Angestellte allgRechtssatz
Mangels einer ausdrücklichen Erklärung über die Einstufungsfrage ist die Einstufung auf Grund der tatsächlichen Verwendung des Arbeitnehmers im Betrieb vorzunehmen. Zum Begriff Abteilungsleiter.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0064929Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.08.2012