RS OGH 2023/10/25 7Ob578/94; 1Ob503/95; 1Ob378/97p; 5Ob141/99t; 5Ob104/00f; 2Ob55/07t; 6Ob110/07f; 3

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Veröffentlicht am 12.10.1994
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Rechtssatz

Verzichtserklärungen sind einschränkend auszulegen. Der Verzicht des Klägers auf laesio enormis kann nicht auch als Verzicht auf den Aufhebungsanspruch beziehungsweise Entschädigungsanspruch nach § 34 Abs 9 des stmk ROG angesehen werden.Verzichtserklärungen sind einschränkend auszulegen. Der Verzicht des Klägers auf laesio enormis kann nicht auch als Verzicht auf den Aufhebungsanspruch beziehungsweise Entschädigungsanspruch nach Paragraph 34, Absatz 9, des stmk ROG angesehen werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Besichtigungsklausel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0038546

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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