Norm
ABGB §914 IRechtssatz
Verzichtserklärungen sind einschränkend auszulegen. Der Verzicht des Klägers auf laesio enormis kann nicht auch als Verzicht auf den Aufhebungsanspruch beziehungsweise Entschädigungsanspruch nach § 34 Abs 9 des stmk ROG angesehen werden.Verzichtserklärungen sind einschränkend auszulegen. Der Verzicht des Klägers auf laesio enormis kann nicht auch als Verzicht auf den Aufhebungsanspruch beziehungsweise Entschädigungsanspruch nach Paragraph 34, Absatz 9, des stmk ROG angesehen werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
BesichtigungsklauselEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0038546Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.12.2023