Norm
ZPO §406 AbRechtssatz
§ 567 Abs 4 ZPO eröffnet die Möglichkeit, die - rechtsgeschäftliche - Kündigungserklärung mit der klageweisen Geltendmachung des aus der Kündigung abgeleiteten Räumungsanspruches zu verbinden. Der wesentliche Inhalt dieser Regelung liegt in der Ausnahme vom Grundsatz des § 406 ZPO, weil der Räumungsanspruch im Entscheidungszeitpunkt noch nicht fällig sein muß und zu einer künftigen Leistung verurteilt werden darf.Paragraph 567, Absatz 4, ZPO eröffnet die Möglichkeit, die - rechtsgeschäftliche - Kündigungserklärung mit der klageweisen Geltendmachung des aus der Kündigung abgeleiteten Räumungsanspruches zu verbinden. Der wesentliche Inhalt dieser Regelung liegt in der Ausnahme vom Grundsatz des Paragraph 406, ZPO, weil der Räumungsanspruch im Entscheidungszeitpunkt noch nicht fällig sein muß und zu einer künftigen Leistung verurteilt werden darf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0041220Dokumentnummer
JJR_19941020_OGH0002_0060OB00626_9400000_002