Norm
WEG 1975 §13 Abs2 Z2Rechtssatz
Die Herstellung eines Durchbruches von der im obersten Stock gelegenen Wohnung auf das darüber befindliche Flachdach und die Einbeziehung eines Teiles desselben als Terrasse in den Wohnungsverband entspricht nicht der Übung des Verkehrs. Die damit verbundene Steigerung der Lebensqualität und des Wertes stellt kein wichtiges Interesse dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0083345Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.03.2025