RS OGH 1994/10/27 6Ob4/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.10.1994
beobachten
merken

Norm

DSG §1

Rechtssatz

Die dem Bund gesetzlich auferlegte Verpflichtung zur Prüfung der Eignung eines Anstellungsbewerbers (§ 3 Abs 1 Z3 VBG 1948 einerseits und § 4 Abs 3 BDG andererseits) rechtfertigt keine Ausnahme vom Geheimhaltungsgebot des § 1 DSG Aufnahmevoraussetzung oder Eignungsvoraussetzung der persönlichen und fachlichen Eignung eines Anstellungswerbers sind unter Beachtung der gesetzlich zulässigen Mittel zu klären, wobei dem Bund grundsätzlich kein schwererwiegenderes Interesse an einer allfälligen Hintansetzung der Geheimhaltungsinteressen eines Stellenbewerbers zuzubilligen ist als einem privaten Dienstgeber.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0054105

Dokumentnummer

JJR_19941027_OGH0002_0060OB00004_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten