RS OGH 1994/11/10 15Os144/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1994
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Norm

StGB §128 D

Rechtssatz

Allein maßgeblich ist der Wert der Diebsbeute zur Tatzeit am Tatort; auf eine allenfalls ungünstige Verwertungsmöglichkeit für den (ausländischen) Täter (in dessen Heimatland) kommt es nicht an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0093971

Dokumentnummer

JJR_19941110_OGH0002_0150OS00144_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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