RS OGH 1994/11/23 1Ob631/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1994
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Norm

MRG §30 Abs2 Z6 B

Rechtssatz

Bloßes Schlafen nach Nachtarbeit sowie das Zubereiten einfacher Speisen vor dem Schlafengehen ist noch keine Wohnungsnutzung, die einen zumindest teilweisen wirtschaftlichen und familiären Schwerpunkt in einer Wohnung begründet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0070244

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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