Norm
ABGB §879 Abs3 ERechtssatz
Die in einem ein Jahr laufenden Webeauftrag enthaltene Klausel, daß sich der Auftrag automatisch um zwölf Monate verlängert, wenn die Kündigung des Auftrages nicht vor Beginn der letzten drei Einschaltmonate mittels eingeschriebenen Briefes beim Werbeunternehmer einlangt, ist nicht im Sinn des § 879 Abs 3 ABGB gröblich benachteiligend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037087Dokumentnummer
JJR_19941123_OGH0002_0010OB00638_9400000_001