RS OGH 1994/11/23 1Ob638/94, 6Ob322/00x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1994
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Norm

ABGB §879 Abs3 E

Rechtssatz

Die in einem ein Jahr laufenden Webeauftrag enthaltene Klausel, daß sich der Auftrag automatisch um zwölf Monate verlängert, wenn die Kündigung des Auftrages nicht vor Beginn der letzten drei Einschaltmonate mittels eingeschriebenen Briefes beim Werbeunternehmer einlangt, ist nicht im Sinn des § 879 Abs 3 ABGB gröblich benachteiligend.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 638/94
    Entscheidungstext OGH 23.11.1994 1 Ob 638/94
  • 6 Ob 322/00x
    Entscheidungstext OGH 22.02.2001 6 Ob 322/00x
    Vgl; Beisatz: Hier: Eine Klausel, wonach sich ein auf elf Jahre abgeschlossener und während dieser Zeit von Bezugsverpflichteten unkündbarer Tankstellenvertrag bei Unterlassung der nach Ablauf von elf Jahren vorgesehenen einzigen Kündigungsmöglichkeit um weitere fünf Jahre ohne Kündigungsmöglichkeit verlängert, ist gröblich benachteiligend. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0037087

Dokumentnummer

JJR_19941123_OGH0002_0010OB00638_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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