RS OGH 1994/12/13 1Ob38/94, 1Ob40/94, 4Ob587/95, 1Ob2344/96d, 1Ob143/97d, 1Ob83/99h, 1Ob193/01s, 4Ob

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Veröffentlicht am 13.12.1994
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Norm

JN §1 BIa

Rechtssatz

Die inhaltliche Berechtigung des vom Kläger behaupteten Anspruchs ist bei der Frage der Rechtswegzulässigkeit unerheblich, hierüber ist erst in der Sachentscheidung abzusprechen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0045491

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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