Norm
WEG 1975 §13aRechtssatz
§ 13a Abs 1 WEG enthält eine taxative Aufzählung. Ein Individualrecht gemäß § 13a Abs 1 Z 1 WEG besteht nur für die Bewirkung, nicht auch für die Verhinderung oder Aufschiebung von Erhaltungsarbeiten.Paragraph 13 a, Absatz eins, WEG enthält eine taxative Aufzählung. Ein Individualrecht gemäß Paragraph 13 a, Absatz eins, Ziffer eins, WEG besteht nur für die Bewirkung, nicht auch für die Verhinderung oder Aufschiebung von Erhaltungsarbeiten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0083438Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.06.2020