Norm
RAO §19 Abs3Rechtssatz
Ein Erlagsrecht steht dem Rechtsanwalt nur unter den in § 19 Abs 3 RAO gegebenen Voraussetzungen zu. Die Anmaßung eines Retentionsrechtes oder Kompensationsrechtes ohne Vorhandensein dieser Voraussetzungen ist eine disziplinarstraffällig machende Pflichtwidrigkeit.Ein Erlagsrecht steht dem Rechtsanwalt nur unter den in Paragraph 19, Absatz 3, RAO gegebenen Voraussetzungen zu. Die Anmaßung eines Retentionsrechtes oder Kompensationsrechtes ohne Vorhandensein dieser Voraussetzungen ist eine disziplinarstraffällig machende Pflichtwidrigkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0072038Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.09.2017